Das Sozialpartnermodell

Neue Chan­cen für die Betriebsrente

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung wur­de zum 01. Janu­ar 2018 refor­miert und gestärkt. Ziel ist es, das Risi­ko von Alters­ar­mut zu redu­zie­ren und Ver­sor­gungs­lü­cken zu schlie­ßen. Neue Rah­men­be­din­gun­gen schaf­fen zusätz­li­che Anrei­ze, Mit­ar­bei­tern eine betrieb­li­che Ver­sor­gung anzu­bie­ten. Ins­be­son­de­re das soge­nann­te Sozi­al­part­ner­mo­dell bie­tet fle­xi­ble Gestaltungsmöglichkeiten.

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Das Sozi­al­part­ner­mo­dell – Ein Blick auf die Rahmenbedingungen

Im Rah­men eines Sozi­al­part­ner­mo­dells kön­nen Tarif­ver­trags­part­ner ein eige­nes bran­chen­spe­zi­fi­sches Ver­sor­gungs­sys­tem gestal­ten. Fol­gen­de gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen sind zu beachten:

  • Im Sozi­al­part­ner­mo­dell sind nur rei­ne Bei­trags­zu­sa­gen zulässig.
  • Sowohl in der Anwart­schaft als auch in der Leis­tungs­pha­se dür­fen kei­ne Garan­tien gewährt werden.
  • Es wird eine Ziel­ren­te ermit­telt, die der Höhe nach schwan­ken kann.
  • Für jede Ent­gelt­um­wand­lung muss grund­sätz­lich ein obli­ga­to­ri­scher Arbeit­ge­ber­zu­schuss gewährt werden.
  • Es gel­ten alle steu­er­li­chen und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen För­der­mög­lich­kei­ten wie auch in der klas­si­schen bAV.
  • Die Sozi­al­part­ner kön­nen einen zusätz­li­chen arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Siche­rungs­bei­trag vereinbaren.
Infografik: Sozialpartnermodell - Das Prinzip

Sozi­al­part­ner­mo­dell – Das Prinzip

Infografik: Sozialpartnermodell Vorteile

Sozi­al­part­ner­mo­dell – Die Vorteile

Chan­cen und Vor­tei­le im Sozialpartnermodell

Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und sozia­le Gerech­tig­keit sind wich­ti­ge Para­me­ter für Bran­chen­wachs­tum und Erfolg. Ein Sozi­al­part­ner­mo­dell bie­tet Arbeit­ge­ber­ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten die Chan­ce, die Mit­ar­bei­ter in der Bran­che durch ein eige­nes Ver­sor­gungs­sys­tem aktiv zu stär­ken und zu bin­den. Dabei kann das Modell kon­kret auf die Bedürf­nis­se und Anfor­de­run­gen der Bran­che zuge­schnit­ten wer­den. Ins­be­son­de­re im Umfeld nied­ri­ger Zin­sen ver­bes­sert der Ver­zicht auf Garan­tien den Zugang zum frei­en Kapi­tal­markt. So pro­fi­tie­ren Arbeit­neh­mer von attrak­ti­ven Ren­di­te­chan­cen und höhe­ren Ziel­ren­ten. Dabei beschränkt sich für Arbeit­ge­ber die Ver­pflich­tung im Sozi­al­part­ner­mo­dell auf die Zah­lung der Bei­trä­ge – frei von sons­ti­gen Leis­tungs­ver­pflich­tun­gen. Auch die Mit­nah­me und Fort­füh­rung der Ver­sor­gungs­an­wart­schaf­ten wird bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel inner­halb der Bran­che erleich­tert. Von der Gering­ver­die­ner- bis zur Ries­ter-För­de­rung kön­nen auch im Sozi­al­part­ner­mo­dell die bewähr­ten steu­er­li­chen Finan­zie­rungs­ef­fek­te rea­li­siert werden.

Mit Opting-out-Sys­te­men die Ver­brei­tung stärken

Im Man­tel eines Tarif­ver­trags kön­nen seit 01.01.2018 soge­nann­te Opti­ons­sys­te­me die auto­ma­ti­sche Teil­nah­me der Arbeit­neh­mer an der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung regeln. Dies gilt sogar für bestehen­de Arbeits­ver­trä­ge. Der Vor­teil: Das Bran­chen­mo­dell kann so schnell und wir­kungs­voll einen hohen Ver­brei­tungs­grad errei­chen. Denn laut Stu­di­en ist auch Mit­ar­bei­tern der unbü­ro­kra­ti­sche Ein­stieg im Opting-out will­kom­men. Wich­tig: Bei Ein­füh­rung eines Opti­ons­sys­tems sind gesetz­li­che Infor­ma­ti­ons­pflich­ten und Wider­spruchs­fris­ten zu beach­ten. Um Alters­ren­ten bedarfs­ge­recht zu gestal­ten, soll­te ein Opting-out mit ergän­zen­den Bera­tungs­mo­du­len kom­bi­niert werden.

Infografik: Opting-out-Modell - Einstellung der Arbeitnehmer

Opting-out-Modell – Ein­stel­lung der Arbeitnehmer

Infografik: Das Sozialpartnermodell - Wichtige Kernthemen

Sozi­al­part­ner­mo­dell – Wich­ti­ge Kernthemen

Tipps für den Ein­stieg in ein Sozialpartnermodell

Der Weg in ein Sozi­al­part­ner­mo­dell will mit Sorg­falt bedacht sein. Von der tarif­ver­trag­li­chen Gestal­tung bis zur prak­ti­schen Ein­füh­rung sind vie­le Fra­gen zu klä­ren. Jede Ent­schei­dung kann über Jahr­zehn­te nach­wir­ken und muss im Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein für die lebens­lan­ge Ver­sor­gung der Mit­ar­bei­ter getrof­fen wer­den. Die Sta­bi­li­tät der Kapi­tal­an­la­ge, eine tech­ni­sche Anbin­dung der Arbeit­ge­ber, die Bera­tung der Beleg­schaf­ten und Con­trol­ling­s­ys­te­me bil­den hier nur ein klei­nen Aus­schnitt aller Anfor­de­run­gen. Um im gro­ßen Gesamt­pa­ket mit Weit­sicht und Prä­szi­si­on pla­nen zu kön­nen, soll­ten von Beginn an pro­fes­sio­nel­le Koope­ra­ti­ons­part­ner und Bera­ter in den Dia­log ein­be­zo­gen werden.