Die betriebliche Altersversorgung wurde zum 01. Januar 2018 reformiert und gestärkt. Ziel ist es, das Risiko von Altersarmut zu reduzieren und Versorgungslücken zu schließen. Neue Rahmenbedingungen schaffen zusätzliche Anreize, Mitarbeitern eine betriebliche Versorgung anzubieten. Insbesondere das sogenannte Sozialpartnermodell bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Sozialpartnermodell – Ein Blick auf die Rahmenbedingungen
Im Rahmen eines Sozialpartnermodells können Tarifvertragspartner ein eigenes branchenspezifisches Versorgungssystem gestalten. Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen sind zu beachten:
- Im Sozialpartnermodell sind nur reine Beitragszusagen zulässig.
- Sowohl in der Anwartschaft als auch in der Leistungsphase dürfen keine Garantien gewährt werden.
- Es wird eine Zielrente ermittelt, die der Höhe nach schwanken kann.
- Für jede Entgeltumwandlung muss grundsätzlich ein obligatorischer Arbeitgeberzuschuss gewährt werden.
- Es gelten alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fördermöglichkeiten wie auch in der klassischen bAV.
- Die Sozialpartner können einen zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten Sicherungsbeitrag vereinbaren.
Sozialpartnermodell – Das Prinzip
Sozialpartnermodell – Die Vorteile
Chancen und Vorteile im Sozialpartnermodell
Mitarbeitermotivation und soziale Gerechtigkeit sind wichtige Parameter für Branchenwachstum und Erfolg. Ein Sozialpartnermodell bietet Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die Chance, die Mitarbeiter in der Branche durch ein eigenes Versorgungssystem aktiv zu stärken und zu binden. Dabei kann das Modell konkret auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Branche zugeschnitten werden. Insbesondere im Umfeld niedriger Zinsen verbessert der Verzicht auf Garantien den Zugang zum freien Kapitalmarkt. So profitieren Arbeitnehmer von attraktiven Renditechancen und höheren Zielrenten. Dabei beschränkt sich für Arbeitgeber die Verpflichtung im Sozialpartnermodell auf die Zahlung der Beiträge – frei von sonstigen Leistungsverpflichtungen. Auch die Mitnahme und Fortführung der Versorgungsanwartschaften wird bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche erleichtert. Von der Geringverdiener- bis zur Riester-Förderung können auch im Sozialpartnermodell die bewährten steuerlichen Finanzierungseffekte realisiert werden.
Mit Opting-out-Systemen die Verbreitung stärken
Im Mantel eines Tarifvertrags können seit 01.01.2018 sogenannte Optionssysteme die automatische Teilnahme der Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersversorgung regeln. Dies gilt sogar für bestehende Arbeitsverträge. Der Vorteil: Das Branchenmodell kann so schnell und wirkungsvoll einen hohen Verbreitungsgrad erreichen. Denn laut Studien ist auch Mitarbeitern der unbürokratische Einstieg im Opting-out willkommen. Wichtig: Bei Einführung eines Optionssystems sind gesetzliche Informationspflichten und Widerspruchsfristen zu beachten. Um Altersrenten bedarfsgerecht zu gestalten, sollte ein Opting-out mit ergänzenden Beratungsmodulen kombiniert werden.
Opting-out-Modell – Einstellung der Arbeitnehmer
Sozialpartnermodell – Wichtige Kernthemen
Tipps für den Einstieg in ein Sozialpartnermodell
Der Weg in ein Sozialpartnermodell will mit Sorgfalt bedacht sein. Von der tarifvertraglichen Gestaltung bis zur praktischen Einführung sind viele Fragen zu klären. Jede Entscheidung kann über Jahrzehnte nachwirken und muss im Verantwortungsbewusstsein für die lebenslange Versorgung der Mitarbeiter getroffen werden. Die Stabilität der Kapitalanlage, eine technische Anbindung der Arbeitgeber, die Beratung der Belegschaften und Controllingsysteme bilden hier nur ein kleinen Ausschnitt aller Anforderungen. Um im großen Gesamtpaket mit Weitsicht und Präszision planen zu können, sollten von Beginn an professionelle Kooperationspartner und Berater in den Dialog einbezogen werden.